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Innung

                   

Eine Innung ist in Deutschland und Österreich die fachliche Organisationsform des Handwerks auf lokaler bzw. regionaler Ebene (meist für eine Großstadt oder einen Landkreis). In ihr schließen sich selbstständige Handwerker des gleichen oder ähnlicher Handwerke zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen zu fördern. Innungen sind die Nachfolger der Zünfte.[1]

Inhaltsverzeichnis

  Deutschland

Die Mitgliedschaft in einer deutschen Innung ist freiwillig im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer. In Deutschland gibt es gegenwärtig ca. 7.000 verschiedene Innungen.

Die wesentlichen Aufgaben der Innung nach der Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks) sind:

  • Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder
  • Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen
  • Regelung und Überwachung der Ausbildung nach § 33 Handwerksordnung im Rahmen der Dualen Ausbildung, Abnahme von Gesellenprüfungen
  • Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z. B. durch Fachschulen oder Lehrgänge)
  • Erstellung von Gutachten und Auskünfte über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke
  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.

Die Rechtsform der Innungen ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie stehen unter der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handwerkskammern.[2]

Die Innungen eines Stadt- oder Landkreises oder innerhalb eines anderen von der zuständigen Handwerkskammer zugelassenen Bereiches bilden die Kreishandwerkerschaft. Innungen, welche keine eigene Geschäftsstelle einrichten, können die Geschäftsführung der jeweils zuständigen Kreishandwerkerschaft übertragen.

Vorstandsvorsitzender der Innung ist der Obermeister, dessen Stellvertreter der stv. Obermeister. Eine weitere wichtige Funktion in der Innung sowie deren Vorstand bekleidet der Lehrlingswart. Er fungiert problemlösend als Bindeglied zwischen den Lehrlingen und den Ausbildungsbetrieben eines Gewerkes. Eine Innung bildet zahlreiche Ausschüsse, wie z. B. den Gesellenprüfungsausschuss, der das gesamte Gesellenprüfungswesen im jeweiligen Innungsbereich regelt, oder etwa den Berufsbildungsausschuss, der die Politik in Bildungsfragen eines bestimmten Gewerkes im Wesentlichen mitbestimmt. Ferner gibt es einen Fachbeirat, der für alle fachlichen Fragen als kompetente Anlaufstelle dienen soll, einen Wirtschaftsausschuss und diverse (Streit-)Schlichtungsausschüsse.

Die Innungen eines oder mehrerer Bundesländer und eines Handwerkes können sich zu Landesinnungsverbänden zusammenschließen an dessen Spitze der Landesinnungsmeister steht. Diese Verbände sind juristische Personen des Privatrechts und haben meist die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Dachorganisationen der Innungen auf Bundesebene sind die Bundesinnungsverbände bzw. Zentralfachverbände, welche sich durch Zusammenschluss der Landesinnungverbände bilden können. Der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) als Zusammenschluss der Zentralfachverbände wiederum ist der bundesweite Arbeitgeberverband des Handwerks in Deutschland.

  Österreich

Innung ist in Österreich eine andere Bezeichnung für die Fachgruppen der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammern. In Österreich ist die Mitgliedschaft in der fachlich zuständigen Fachgruppe (Innung) Pflichtmitgliedschaft. Auch hier ist die Rechtsform der Innungen die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

  Weblinks

  Fußnoten

  1. Historie
  2. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hwo/gesamt.pdf
   
               

 

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